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Ja. Der finanzielle Erfolg entscheidet nicht darüber, ob eine Bezahlung an die AKM zu leisten ist oder nicht. Jeder Veranstalter sollte die AKM-Aufführungslizenz so selbstverständlich als Ausgabe in seine Kalkulation aufnehmen wie z.B. Ausgaben für Plakate und Affichierung, Flyer, Grafik und Druck, Ton- und Lichttechnik, Gagen der Musiker, behördliche Abgaben. Auch die Urheber der Musik verdienen eine Bezahlung.
Weitere Infos zur AKM finden Sie hier.
Zuletzt aktualisiert am 2010-11-11 von Christian Wagner.