Muss ich an die AKM auch zahlen, wenn ich mit meiner Veranstaltung ein Defizit hatte?

Ja. Der finanzielle Erfolg entscheidet nicht darüber, ob eine Bezahlung an die AKM zu leisten ist oder nicht. Jeder Veranstalter sollte die AKM-Aufführungslizenz so selbstverständlich als Ausgabe in seine Kalkulation aufnehmen wie z.B. Ausgaben für Plakate und Affichierung, Flyer, Grafik und Druck, Ton- und Lichttechnik, Gagen der Musiker, behördliche Abgaben. Auch die Urheber der Musik verdienen eine Bezahlung.

Weitere Infos zur AKM finden Sie hier.

Zuletzt aktualisiert am 2010-11-11 von Christian Wagner.

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