
Bitte geben Sie hier Ihre eMail-Adresse ein, um sich für unseren Newsletter anzumelden.
Ja, mit der Bezahlung der Musikergagen entlohnen Sie nur die ausführenden Musiker für ihre Tätigkeit des Musizierens. Die den Urhebern für die öffentliche Aufführung ihrer Musik zustehenden Tantiemen sind damit nicht abgegolten, selbst wenn die ausübenden Musiker zugleich auch die Urheber aller gespielten Werke sein sollten.
Weitere Infos zur AKM finden Sie hier.
Zuletzt aktualisiert am 2010-11-11 von Christian Wagner.